SPIELBETRIEB NACH „KATASTROPHENFALL“ BIS AUF WEITERES AUSGESETZT
SPIELBETRIEB NACH „KATASTROPHENFALL“ BIS AUF WEITERES AUSGESETZT . Die Bayerische Staatsregierung hat im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus‘ den Katastrophenfall im Freistaat ausgerufen und jedweden Sportbetrieb in Bayern untersagt. Der Vorstand des Bayerische Fußball-Verbandes (BFV) reagiert umgehend auf diese klaren Anordnungen und Vorgaben der Staatsregierung und setzt den Spielbetrieb im Bereich des BFV bis auf […]... zum Artikel